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St. Pauli bringt gemeinsam Merch mit "Bad Religion" raus (Fußball allgemein)

markus, Donnerstag, 21.11.2024, 09:28 (vor 4 Stunden, 1 Minuten) @ Phil

Ganz konkret zu diesem Fall gibt es kein Urteil. Ich kann aber schildern, wie so etwas abläuft:

Arbeitgeber sind durch das AGG verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen. Jeder, der sich diskriminiert fühlt, hat das Recht, sich zu beschweren und muss dafür Indizien vortragen. Da reicht es dann aus, wenn jemand glaubhaft darlegt, dass er sich diskriminiert fühlt und dass ein Bezug zu einem Diskriminierungsmerkmal hergestellt werden kann. In diesem Fall wäre das ohne jeden Zweifel das Merkmal Religion. Dann kommt es zur Beweislastumkehr. Nicht das Opfer muss den endgültigen Beweis erbringen, sondern der Täter muss beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Im Zweifel wird also nicht für den Täter entschieden, sondern für das Opfer.

Ob zugleich auch eine Straftat vorliegt, ist eine andere Frage. Nicht jede unzulässige Diskriminierung ist automatisch eine Straftat. Es ist auch nicht immer eine Straftat erforderlich, um eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen zu können.

Ich hatte auch schon einen Fall, da hat sich jemand glaubhaft diskriminiert gefühlt. Nur konnte überhaupt kein Bezug zu einem Diskriminierungsmerkmal hergestellt werden. Das ging dann eher Richtung Mobbing. Nur ist ein solcher Beweis wesentlich aufwendiger zu erbringen, da die Benachteiligung systematisch und über längere Zeit erfolgen müsste. Ein einmaliger Vorfall genügt nicht.

Ich habe das ja früher alles ähnlich gesehen wie ihr. Allerdings bin ich in einem großen Konzern beschäftigt, der sogar ausdrücklich damit wirbt, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu bieten. Es gibt sogar für alle verpflichtende Schulungen zum Verhaltenskodex (der im Grunde u.a. das AGG wiederholt) und da wird dir dann beigebracht, dass es wirklich nicht klug wäre, sich so zu verhalten, dass sich jemand diskriminiert fühlen könnte und zugleich auch noch ein Bezug zu einem Diskriminierungsmerkmal hergestellt werden kann.

Das klingt dann vielleicht so, als dürfe man bald gar nichts mehr machen oder sagen. Aber das ist alles gar nicht so schwer zu verstehen und geht dann leicht von der Hand. Und natürlich spricht ein Arbeitgeber nicht sofort eine Kündigung aus. Jeder kann mal einen Fehler machen und im Affekt etwas diskriminierendes sagen. Wenn man dann einsichtig ist, bleibt es bei eine Er- oder Abmahnung. Wenn aber jemand mit einem durchgestrichenen Halbmond oder Davidstern ankommen würde, dann ist das kein Affekt mehr. Das ist dann schon ganz bewusst und geplant. Bei einem durchgestrichenen Kreuz kann das anders sein. Du brauchst ja immer erstmal jemanden, der sich diskriminiert fühlt und sich beschwert. Da ist die Toleranzschwelle höher, weil die meisten Christen nur noch auf dem Papier welche sind. Die meisten zahlen ihre Steuern, glauben aber gar nicht daran, gehen nicht in die Kirche und dann ist ihnen das auch völlig Peng.


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