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Entzug der DK droht bei Benutzung anderer Plattformen als den offiziellen Zweitmarkt (BVB)

BukausmTal, Wuppertal, Donnerstag, 22.05.2025, 00:15 (vor 198 Tagen) @ Sascha

Wenn ich jetzt juristisch Quark erzähle, möge man mich korrigieren, aber mein Stand ist, dass die AGB des BVB in diesem Fall völlig irrelevant sind.

Ein Unternehmen darf gegenüber Privatpersonen das Recht nicht über die AGB enger fassen als in BGB, HGB etc. angegeben ist.

Und da gibt es Gerichtsurteile, dass der Privatverkauf von Tickets, sogar über dem Nominalpreis, absolut zulässig ist. Der BVB und andere mögen das in ihren AGB anders darstellen, aber da ist das Papier einfach nur geduldig.

> Was natürlich zulässig ist, ist dass der BVB nach der Saison entscheiden kann, das Geschäftsverhältnis zu beenden und dir keine neue DK anzubieten.

Das war für mich das absolut Entscheidende. Ich hatte Angst, meine Dauerkarte zu verlieren. Insofern habe ich gegenüber der Anwaltskanzlei eine eher devote Handhaltung eingenommen und habe die Unterlassungserklärung und das Bußgeld akzeptiert, alles in der Hoffnung, meine Dauerkarte behalten zu können.

Der Rest ist meiner Meinung nach Hokuspokus ohne Grundlage.


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