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Neu auf schwatzgelb.de: Fußball wird zum Luxus – Fans zahlen die Zeche (BVB)

Phil, Montag, 30.06.2025, 11:19 (vor 198 Tagen) @ NeusserJens

Es ist ein exklusives Produkt und dieses Produkt gibt es eben nur an einem Ort. Oder muss Taylor Swift künftig parallele Konzerte abhalten, damit endlich mal die Eintrittspreise fallen? Oder muss eine teure Netflix Produktion dann aber bitteschön auch bei Amazon und in der ARD Mediathek laufen, damit ich als Kunde da auch Wahlmöglichkeiten des Konsums habe?


Das sind dann eher hinkende Vergleiche als meine Argumentation. ;-)

Warum? Also mal davon ab, dass natürlich immer jeder Vergleich(sversuch) auch hinkt, es sei denn, es geht um denselben Sachverhalt ;-)

Mir ging es einzig darum, dass ich die Ausgestaltung der "No Single Buyer Rule" des Kartellamts in ihrer Form für schwachsinnig halte, weil sie den gewünschten Effekt eines Wettbewerbs nicht erreicht sondern aus Konsumentensicht de facto noch schlimmer macht.

Das ist aus Sicht des Kartellamts natürlich nicht so und ihre Reglungen deckt alles ab, wofür sie in erster Linie da sind. Ein Kartell verhindern. Das haben sie getan, jedenfalls soweit wie nötig. Sie sind ja nicht in erster Linie dafür da, dass Produkte günstig zu haben sein sollen.

Soweit schätze ich das jedenfalls ein. Bin aber auch kein Jurist und schon gar nicht versiert im Kartellrecht....

Es gibt jetzt nämlich immer noch keinen offenen Wettbewerb um einzelne Produkte (wie z.B. das Freitagabendspiel), dafür aber mehrere Monopole auf einzelne Produkte, die ich alle wahrnehmen müsste, wenn ich denn wollte.

Niemand muss das alles wahrnehmen. Ebenso muss niemand zu einem Taylor Swift Konzert gehen oder zu einem OASIS Konzert (beide Fälle kosten soweit ich das sah ja Unsummen).

Wenn das Kartellamt schon eingreift (was es zum Glück nicht immer tut, siehe deine Beispiele), dann sollte es das m.M.n. schon sinnvoll im Sinne des Verbrauchers tun und nicht aktionistisch und am Thema vorbei.

Wie gesagt, das ist gar nicht zwingend der Auftrag oder das Ziel gewesen. Es ging einzig darum, dass hier viele Konzerne gemeinsam ein Produkt verkaufen wollen und somit eben ein Kartell bilden. Und dieses Kartell ist dann eben geschäwcht oder eigentlich unterbunden, wenn es dazu gezwungen ist, sein Produkt an mehrere zu verkaufen. Auftrag also erfüllt.

Ob und wie und was das alles finanziert, war nicht Teil meiner Argumentation.

Gehört aber halt dazu. Das, was dir vorschweben würde (also das Freitagabendspiel kaufen mehrere Anbieter und bieten es dann an), wäre ja als geschäftsmodell nicht tauglich. Keiner würde die Summen in die Hand nehmen, wenn er nicht wüsste, dass er das Produkt exklusiv hat. Also was genau sollte man da dann anders regeln? Wie gesagt, dass Kartellamt hat nicht die Aufgabe gübstige Preise für Produkte herzustellen: Es hat den Auftrag Kartelle zu verhindern. Und das ist offenbar nun gewährleistet. Weder kann die DFL nur an einen verkaufen, noch hat nur einer das ganze Produkt in seiner Hand.

Die Preise sind ja eher gestiegen, weil die Rechte teurer wurden. Mal davon ab, dass jene (ich meine) 50 D-Mark, die ich einst in den 90iger für ein Bundesligaspiel (und einige Filme drumerhum) bei Premiere zahlte, wohl im Vergleich deutlich(!) teurer waren, als alles, was ich heute an gesammelten Paketen bezahle. Insofern hat ja auch der Markt scheinbar funktioniert.

MFG
Phil


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