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Erika Steinbach spielt sie den radikalen Kräften und denen die zurück in die gute alte Zeit wollen in die Hände? (Sonstiges)

AdamSmith, ..., Montag, 16.01.2017, 23:08 (vor 2656 Tagen) @ fredisgetränkekiste

Der FAZ-Artikel ist schwach. Das muss man schon festhalten. Außer dem Artikel und diversen Blog-Einträgen ist zu dem Thema nichts zu finden. Bleibt festzuhalten, ein FAZ-Redakteur wirft das böse Wort "Geheimerlass" in den Raum und dann versandet es. Das Di Fabio Gutachten findet auch deutliche Gegenrede.

Das Gutachten nutzt fragwürdige staatstheoretische Argumente, um den Bund zu europarechtswidrigen Alleingängen anzuhalten, die dieser den Ländern angeblich verfassungsrechtlich schuldet. Das ist steil.


Ein Geheimerlass eine vertrauliche Verwaltungsanweisung ist kein Rechtsbruch. Er ist politisch unschön - aber manchmal notwendig - gerade im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik.

Die Möglichkeit von §18 II abzusehen ist im Gesetz in dem von dir zunächst angegebenen §18 IV gegeben, bzw. über §18 IV wird §18 II verdrängt, statt dessen gilt Art. 3 VO(EU) 604/2013 (Brüssel III):

(1) Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird.

Wenn man das so liest, gibt es auch keinen Grund für einen Geheimerlass, da Deutschland verpflichtet ist, die Prüfung zu beginnen und dann -sofern erforderlich- an das Land, in dem der Flüchtling in die EU gekommen ist abzugeben. Wobei es hier für Griechenland und Italien eine Ausnahme-Regelung gab (oder noch gibt).


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