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Götzes Fitnesszustand (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.08.2016, 11:21 (vor 3081 Tagen) @ Schnippelbohne

Doch, als Gesellschafter der GmbH kann man das. Gesellschafterbeschluss fassen und ihn abberufen. Geht ruck zuck. Wenn man die notwendige Mehrheit zusammenbekommt. Der Anstellungsvertrag läuft dann eben weiter, wenn er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen (wobei der bei ihm eh befristet ist bis 2019), dh Watzke kriegt noch sein Geld, hat aber nichts mehr zu sagen. Man trennt im GmbHG zwischen Amt und Anstellung. Das eine bedingt nicht das andere. Das Amt des Geschäftsführers kann jederzeit entzogen werden, die Anstellung nur nach arbeitsrechtlichen Kriterien.
Edit: und Gesellschafter der geschäftsführenden GmbH ist nicht die KG, d.h. sind nicht die Aktionäre, sondern der eV, also am Ende die Vereinsmitglieder

Die GF der KgaA wird vom Präsidialausschuss be- und abbestellt. Dort müsstest du erst einmal die Zusammensetzung so ändern, dass eine Mehrheit deinen Kandidaten bestellt.


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