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Schröder als Erfinder des Lohndumpings - was für ein Quatsch (Sonstiges)

Micha, Düsseldorf, Dienstag, 27.06.2017, 13:21 (vor 2467 Tagen) @ Fluegelflitzer

Immer wieder ein Fest wie undifferenziert hier über Politik geschrieben wird. Insbesondere scheint ja die SPD hier einigen ganz besonders gegen das Schienenbein getreten zu haben.
Für den massiven Aufbau des Niedriglohnsektors sind hauptsächlich die Unionsparteien verantwortlich, da sie diese Änderungen im Vermittlungsausschuss durchgesetzt haben. Natürlich hat die SPD das Gesamtpaket verabschiedet, und trägt dadurch eine Mitverantwortung. Aber die Dolchstoßlegende, dass allein die SPD den Arbeitern in den Rücken gefallen ist, ist einfach falsch.
Dazu kam wie oben schon geschrieben, die Initiative von Schröder 2005, die leider nicht mehr umgesetzt werden konnte. Seitdem versucht die SPD als JUNIORpartner in der GroKo die Fehler die damals gemacht wurden zurückzudrehen.
Wählt ihr mal alle Mutti Merkel, vielleicht braucht Deutschland mal wieder ein marktradikales schwarzgelbes Lehrstück um zu sehen, dass die SPD seit Jahren einen vernünftigen Job macht.

Aus dem Anhang des Protokolls der Bundestagssitzung in der die Hartz-Gesetze verabschiedet wurden:
dip21.bundestag.de
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christoph Strässer, Florian
Pronold, Klaus Kirschner, Anton Schaaf, Marco
Bülow, Dietmar Nietan, Karin Kortmann, Hilde
Mattheis, Rene Röspel, Angelika Graf (Rosenheim),
Rudolf Bindig, Horst Kubatschka,
Eckhardt Barthel (Berlin), Fritz Schösser, Götz-
Peter Lohmann, Ernst Kranz, Dr. Marlies
Volkmer, Astrid Klug, Christine Lehder, Petra
Heß, Heinz Schmitt (Landau), Ingrid Arndt-
Brauer, Dr. Christine Lucyga, Dr. Ernst Ulrich
von Weizsäcker, Reinhold Hemker, Lothar
Mark und Petra-Evelyne Merkel (alle SPD) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Tagesordnungspunkt 7)
Der Entwurf des Vierten Gesetzes über moderne Leistungen
am Arbeitsmarkt enthält Formulierungen, nach
denen für Erwerbsfähige prinzipiell jede legale Arbeit
zumutbar ist. Das Entgelt darf unterhalb des maßgeblichen
tariflichen Arbeitsentgelts bzw. unterhalb der ortsüblichen
Entlohnung liegen. Nicht zumutbar sind legale
Tätigkeiten nur dann nicht, wenn die Entlohnung „sittenwidrig“
ist.
Diese von der Opposition im Vermittlungsausschuss
durchgesetzte weitere Öffnung zulasten erwerbsfähiger
Arbeitsuchender ist dem Grunde nach für uns nicht zustimmungsfähig.
Sie schafft die Möglichkeit eines erweiterten Niedriglohnsektors.
Es besteht die Gefahr des Lohndumpings und die Gefahr wachsender Armut in unserer Gesellschaft
wird erhöht. Angesichts des negativen Verhältnisses
zwischen angebotenen Arbeitsplätzen und der Zahl
Arbeitsuchender sind auch keine positiven Effekte auf
den Arbeitsmarkt zu erwarten.
Schließlich wird durch die Möglichkeit der Einführung
eines Niedriglohnsektors weitere Kaufkraft entzogen
und damit werden weitere Hemmnisse für gesteigerten
Konsum bzw. Investitionen errichtet.
Diese Maßnahme widerspricht demnach insgesamt
dem Ziel des Gesetzesvorhabens.
Da eine Abstimmung über einzelne Bestandteile des
Gesetzes nicht möglich ist und die Zielsetzung des Gesetzes
insgesamt begrüßt wird und zur Aufrechterhaltung
der Handlungsfähigkeit von Fraktion und Regierung
notwendig ist, stimme ich trotz der geschilderten
gravierenden Bedenken der Vorlage insgesamt zu.
Mit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses ist
es gelungen, die schärfsten Angriffe von CDU/CSU und
FDP auf Tarifautonomie und Sozialstaat abzuwehren.


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