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Aussage von Tuchel (BVB)

OliJ, BV, Montag, 19.03.2018, 14:37 (vor 2223 Tagen) @ Kulibi77

Das nicht, jedoch findet so etwas evtl. Beachtung bei dem Strafmaß.

Wenn ein "Betroffener" (der Polizist, M. Bartra, Spieler, Trainer usw.) deswegen evtl. nicht mehr "arbeitsfähig" sind, dann kann dies bei der Strafmaßbemessung schon eine Rolle spielen.
Ebenso, wenn die Tat zu einem Verlust des Arbeitsplatzes geführt haben könnte.

Ich mache es mal plump.
Schlage ich Dich in´s Gesicht und Du hast eine gebrochene Nase und sonst nix, wandere ich womöglich nicht in´s Gefängnis.
Breche ich Dir dabei aber die Nase, die Kieferhöhle, Du verlierst einseitig das Augenlicht und kannst somit Deinen Job als Chirurg nicht mehr ausüben, so sieht das womöglich anders aus.


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