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Prozesstag in Dortmund - Anschlag auf die Mannschaft (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 19.03.2018, 16:33 (vor 2228 Tagen) @ Kulibi77

Die Strategie der Verteidigung ist doch klar. Man will auf bewusste Fahrlässigkeit statt dolus eventualis gehen. Eben um einer Verurteilung wegen versuchten Mordes zu entgehen (es wird dann auch kein versuchter Totschlag)


Das ist doch absurd. Seine Behauptung er hätte niemand treffen wollen, würde ja bedeuten er müsste wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion verurteilt werden. Er bestreitet ja nicht nur den Tötungsvorsatz, sondern mit dieser Aussage sogar den Körperverletzungsvorsatz. Wir kennen die Details aus der Beweisaufnahme nicht, aber das ist dann doch irgendwie sehr optimistisch gedacht.

Es ist halt die Einzige Strategie, die er fahren kann. Und es kommt ja noch ein riesiger Rattenschwanz on top. Das Land NRW wird sicherlich auch noch die Hand aufhalten, Schmerzensgeld für den ein oder anderen Spieler, etc. pp. Und wenn die Kollegen nicht ganz doof sind, lassen sie noch tenorieren, dass der Anspruch aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung herrührt...


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