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Prozesstag in Dortmund - Anschlag auf die Mannschaft (BVB)

Matze0989, Schwoabäländle, Montag, 19.03.2018, 14:35 (vor 2230 Tagen) @ Kayldall

Ich meine, er hatte in seiner ersten Einlassung noch angefügt bzw. sein Verteidiger hatte angefügt, dass die Bomben bewusst so platziert worden seien, dass niemand dabei stirbt. Das würde man sehen, da nur von einer der Sprengsätze die Splitter Teile den Bus getroffen hätten. Und dieser Sprengsatz sei falsch angebracht gewesen.
Meines Erachtens eben völliger Unsinn. Und genau das Gegenteil war der Fall. Zumal er ja zugegeben hat, dass es ihm in die Aktienkurse ging. Dass es eine merkbare Auswirkung nur gegeben hätte, wenn die gesamte Mannschaft/große Teile der Mannschaft getroffen worden wären, war ihm damit auch klar.

Kurz zur Erläuterung. Es geht insofern nur um die Frage des Tötungsvorsatzes. Mordmerkmale sind mit Habgier und Gemeingefährlichkeit des Mittels gegeben. Wird der Tötungsvorsatz bejaht, liegt hier damit automatisch ein versuchter Mord (in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung) vor. Wird er verneint, so liefe es auf eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter KV vor.

Zur Bestrafung. Der Versuch KANN milder bestraft werden. Wird er in der Regel auch. Kann mir aber im vorliegenden Fall da keine große Milderung vorstellen. Es ging ja vom reinen Zufall ab, dass nicht noch Schlimmeres passiert ist. Zumal Bartra sogar getroffen wurde und Metallstücke anscheinend auch in einigen Kopfstützen gefunden wurden.


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