schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Aussage von Tuchel (BVB)

Kulibi77, Montag, 19.03.2018, 14:41 (vor 2202 Tagen) @ OliJ

Das nicht, jedoch findet so etwas evtl. Beachtung bei dem Strafmaß.

Wenn ein "Betroffener" (der Polizist, M. Bartra, Spieler, Trainer usw.) deswegen evtl. nicht mehr "arbeitsfähig" sind, dann kann dies bei der Strafmaßbemessung schon eine Rolle spielen.
Ebenso, wenn die Tat zu einem Verlust des Arbeitsplatzes geführt haben könnte.

Ich mache es mal plump.
Schlage ich Dich in´s Gesicht und Du hast eine gebrochene Nase und sonst nix, wandere ich womöglich nicht in´s Gefängnis.
Breche ich Dir dabei aber die Nase, die Kieferhöhle, Du verlierst einseitig das Augenlicht und kannst somit Deinen Job als Chirurg nicht mehr ausüben, so sieht das womöglich anders aus.

Die unmittelbaren Auswirkungen auf die seelische und körperliche Gesundheit sind aber relativ einfach nachzuweisen. Sie sind dokumentiert und kausal einfach verbunden.

Die ziemlich spekulative und nicht einfach so beweisbare Aussage von Tuchel wird wohl kaum Berücksichtigung in der Urteilsbegründung finden. Das kann man sich aber auch schon vor der Frage denken.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1216357 Einträge in 13543 Threads, 13750 registrierte Benutzer Forumszeit: 29.03.2024, 14:30
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln