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Mann stößt Achtjährigen vor Zug (Sonstiges)

simie, Krefeld, Dienstag, 30.07.2019, 14:03 (vor 2435 Tagen) @ Schaumkrone

Unentschuldbar ist das Eine. Das andere ist der Umgang eines Strafsystems mit solchen Straftaten. Und da hat man in Deutschland eben, auch durch eine Entscheidung des BVerfG, die Auffassung, dass eine unbegrenzte Strafhaft nur dann angemessen ist, wenn ein Täter keinerlei Verhaltensänderung zeigt und auch weiterhin gefährlich ist. Allen anderen muss die Perspektive der Rehabilitation offenstehen.

Ein zweiter Punkt, der in diesem Fall wohl durchaus möglich erscheint, ist dann die Frage der Schuldfähigkeit. Es gibt durchaus psychische Erkrankungen, die unbehandelt solche unerklärlichen Taten zur Folge haben können.


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