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Anschlag auf Synagoge in Halle / Sachsen-Anhalt (Sonstiges)

Thomas, Dortmund, Donnerstag, 10.10.2019, 16:31 (vor 2486 Tagen) @ Textmarker

Zumindest muss und soll es für gefährliche Täter eine Sicherheitsverwahrung geben, wenn vom Strafrecht längere Strafen nicht möglich sind.


Genau das Instrumentarium ist doch im StGB vorgesehen und wird reichlich genutzt??

Was ich mir für diesen Fall wünschen würde ware, dass die Staatsanwaltschaft Lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung beantragt. Man kurz den Beschuldigten etwas sagen lässt, dann alle verfügbaren Videoaufzeichnungen ansieht und noch vor der Mittagspause dem Antrag der StA folgt. Aber es wird anders kommen.


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