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Anschlag auf Synagoge in Halle / Sachsen-Anhalt (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 10.10.2019, 17:12 (vor 2273 Tagen) @ Thomas

Todesstrafe. Erster Affekt, in solchen Fällen, Ja!. Zweiter Gedanke. Eine Strafe, die zum Tode führt, trifft einen solchen Menschen nicht. Als er morgens losgezogen ist, hat er damit rechnen müssen, dass er nicht wieder lebend nach Hause kommt.
Generell macht die Todesstrafe keine bessere Welt. Sie verhindert nicht solche Taten, sie hat keinen abschreckenden Effekt.

Der demokratische Rechtsstaat hat nicht das Recht, seinerseits zu töten. Und auch eine wirklich auf jeden Fall "lebenslange" Freiheitsstrafe verstößt gegen grundlegende Menschenrechte.

Aber der Täter von Halle wird allem menschlichen Ermessen nach sehr lange im Gefängnis bleiben. Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft bei gleichzeitiger Feststellung der besonderen Schwere der Schuld scheint mir so gut wie sicher.


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