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Anschlag auf Synagoge in Halle / Sachsen-Anhalt (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 10.10.2019, 17:19 (vor 2487 Tagen) @ Textmarker

Zumindest muss und soll es für gefährliche Täter eine Sicherheitsverwahrung geben, wenn vom Strafrecht längere Strafen nicht möglich sind.


Genau das Instrumentarium ist doch im StGB vorgesehen und wird reichlich genutzt??

Ja, wird es durchaus. Wie einige Kritiker meinen, teilweise sogar zu reichlich. Allerdings sind die Hürden mittlerweile erhöht worden.


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