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Anschlag auf Synagoge in Halle / Sachsen-Anhalt (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 10.10.2019, 18:17 (vor 2362 Tagen) @ simie

Erst einmal bedeutet Lebenslang eben nicht eine Haftentlassung nach 15 Jahren, sondern nur, dass nach 15 Jahren erstmalig geprüft wird, ob eine Entlassung auf Bewährung möglich ist. In den meisten Fällen wird diese nicht nach 15 Jahren gewährt, sondern erst deutlich später.

Und falls im Urteil die besondere Schwere der Schwere der Schuld festgelegt wird, was ich in diesem Fall für fast sicher halte, dann erfolgt diese Überprüfung nochmals später.


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