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Goodle, Facebook, Netflix...are requiring Covid-19 vaccines for their employees (Corona)

Karl-Heinz28, Ort, Donnerstag, 29.07.2021, 14:52 (vor 973 Tagen) @ Gargamel09

Aus medizinischer Sicht ist das Ansinnen der Konzerne natürlich richtig, so viele Mitarbeiter wie möglich schützen zu wollen. Die rechtliche Seite könnte von folgendem Punkt aus heikel werden:

wie lange hält der Impfschutz des Invidiuums an? Es gibt ja keine "0" und keine "1", sondern unzählige Stufen dazwischen.
Bspw. die Impfflicht würde ab dem 01. September gelten.
Mitarbeiter X, der im vorangegangen Februar immunisiert wurde, hat unter Umständen nicht den gleichen Schutz wie Mitarbeiter Y, der im August geimpft wurde. Beide werden jedoch gleich behandelt.
Ist dies medizinisch darlegbar, sodass arbeitsrechtliche Konsequenzen für Mitarbeiter Z, der nicht geimpft ist, überhaupt durchführbar sind? Wer trägt hier die Beweislast?
Nach dem Motto "beweise, dass von MA X weniger Gefahr ausgeht als von MA Z"

Ich habe so eine Vorahnung, dass diese ganzen Vorhaben nicht sonderlich durchdacht sind. Kenne mich juristisch aber nicht gut genug aus, um da eine Prognose abgeben zu können.

Weiter gedacht wird der jetzige Status quo mit den 3G i.Z.m. einer Impfung im Jahr 2021 nicht langfristig zu halten sein.
Prognose: 3G wird ab Sommer 2022 Geschichte sein.


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