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Elterngeld, Studenten, Minijobber etc. (Politik)

Problembaer, Ort, Donnerstag, 24.03.2022, 20:34 (vor 1368 Tagen) @ Hatebreed

Weiß jemand wie das für o.g. läuft? Mein Tipp: An Eltern in Elternzeit haben sie sich nich rangetraut, ergo gibts die 300€. Studenten un Minijobber dürften FDP-like in die Röhre schauen, richtig?


Das Elterngeld ist steuerfrei --> keine Einkommenssteuer --> keine 300€?

Das Elterngeld muss mit in der Steuererklärung erfasst werden. Es ist zwar nach § 3 Nr. 67b EStG einkommensteuerfrei. Aber die Finanzämter besteuern das Elterngeld als Lohnersatzleistung durch ein „Hintertürchen“ und zwar durch Einbeziehung des Elterngelds in den Progressionsvorbehalt.


Daher doch 300€, oder?


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