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Elterngeld, Studenten, Minijobber etc. (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 24.03.2022, 20:40 (vor 1367 Tagen) @ Problembaer

Weiß jemand wie das für o.g. läuft? Mein Tipp: An Eltern in Elternzeit haben sie sich nich rangetraut, ergo gibts die 300€. Studenten un Minijobber dürften FDP-like in die Röhre schauen, richtig?


Das Elterngeld ist steuerfrei --> keine Einkommenssteuer --> keine 300€?


Das Elterngeld muss mit in der Steuererklärung erfasst werden. Es ist zwar nach § 3 Nr. 67b EStG einkommensteuerfrei. Aber die Finanzämter besteuern das Elterngeld als Lohnersatzleistung durch ein „Hintertürchen“ und zwar durch Einbeziehung des Elterngelds in den Progressionsvorbehalt.


Daher doch 300€, oder?

Bei sehr vielen Details wird man auf die konkreten Durchführungsbestimmungen der einzelnen Ministerien, in diesem Fall des Finanzministeriums, warten müssen. Das ganze ist heute Nacht mit der heißen Nadel gestrickt worden, es wird sicherlich noch einige Wochen dauern, bis die Durchführungsregeln da sind.


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