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Rummenigge sicher: "Die Super League ist tot" (Fußball allgemein)

markus, Donnerstag, 01.06.2023, 21:49 (vor 302 Tagen) @ tim86

Denke über eine Satzungsänderung ist der Weg zur Einzelvermarktung ausgeschlossen, dafür profitieren zu viele Vereine von der Zentralvermarktung.

Einzige Möglichkeit wäre in meinen Augen von Gericht und oder Kartellamt überprüfen zu lassen, ob die DFL überhaupt das Recht hat seine Mitglieder von Wettbewerb auszuschließen, wenn sie aus dem Kartell Zentralvermarktung austreten. Oder ob eine Pflicht zur Teilnahme am Kartell Kartellrechtlich verboten wäre. Aber das müssten dann Juristen entscheiden.

Naja, die Zentralvermarktung ist doch schon immer kritisch hinterfragt worden. Die Kartellbehörde hält sie für zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass dann zumindest zwei unterschiedliche Anbieter Rechtepakete erwerben.

Und eine Pflicht dazu gibt es ja in dem Sinne nicht. Wem das nicht passt, der kann aus der DFL austreten, kann dann halt aber auch nicht mehr am Ligabetrieb der DFL teilnehmen. Ich bekomme als Privatperson ja auch nur Mitgliederrechte, wenn ich einem Verein beitrete und die von der Mehrheit der Mitglieder beschlossenen Regelungen aus der Satzung akzeptiere. Und so ist auch die DFL aufgebaut. Es ein e.V. deren Mitglieder die 36 Vereine sind. Diese beschließen dann demokratisch eine Satzung, an der alle Mitglieder gebunden sind. Und die Festlegung, dass in bestimmten Fragen keine einfache Mehrheit, sondern eine 2/3 Mehrheit oder gar Einstimmigkeit erforderlich ist, ist auch üblich. Unüblich ist, dass eine Minderheit irgendetwas ändern könnte.


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