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So wie es bisher läuft kann es auch nicht weiter gehen (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 10.10.2023, 16:10 (vor 1101 Tagen) @ Klopfer

Das geht tatsächlich wegen Art. 79 III nicht.


Da musst Du mir jetzt aber mal weiterhelfen.
Art. 79 (3) befasst sich mit der Mitwirkung der Länder bei GG-Änderungen was hätte das mit dem aktuell diskutierten Problem zu tun ?

SGG
Klopfer

Gerne.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig

Die Ewigkeitsklausel umfasst die Menschenwürde.


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