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So wie es bisher läuft kann es auch nicht weiter gehen (Politik)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 10.10.2023, 15:25 (vor 802 Tagen) @ MarcBVB

Ich wäre ja inhaltlich bei der Kürzung auch bei dir, sehe da aber rechtlich wirklich überhaupt keine Möglichkeit. Das wird alles an Art. 1 GG scheitern, aus dem das BVerfG imho nicht zu Unrecht eine menschenwürdige Ausstattung ableitet.

Aktuell ist das wohl so. Aber ich denke, dass das GG dahingehend geändert werden muss, dass jemand, der im Gültigkeitsbereich des GG kein Aufenthaltsrecht besitzt, sich auch nicht auf das GG berufen kann.

SGG
Klopfer


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