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Er kann fordern was er will (Sonstiges)

Sentinel2150, Kiel, Donnerstag, 19.02.2026, 13:21 (vor 184 Tagen) @ Frank1299

Spätestens vor dem BVerfG oder dem EuGH ist eh Schluss mit seinen Wünschen. Abgesehen davon dass es eh nicht praktizierbar ist


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