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Merz will Klarnamen im Internet lesen (Sonstiges)

simie, Krefeld, Donnerstag, 19.02.2026, 17:08 (vor 6 Stunden, 12 Minuten) @ MaxPower


Das mag sein, ist aber weiterhin keine Beschränkung der Meinungsfreiheit.

Das ist gar nicht so eindeutig. Es gibt auch so etwas wie die Drittwirkung von Grundrechten. Und in dem Kontext kann eine Klarnamenpflicht durchaus als Einschränkung der Meinungsfreiheit interpretiert werden. Auch da es aufgrund der Struktur des Internets ein Unterschied ist, ob man seine Meinung im kleinen Kreis analog äußert, oder eben im Internet. Zweiteres ist eben deutlich leichter nachzuvollziehen. Mit allen Nachteilen.

Eine Klarnamenpflicht dürfte generell kaum verfassungsgemäß einzuführen sein. Was auch Merz eigentlich bewusst sein müsste.


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