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Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte (Fußball und Sport allgemein)

BVBMenden, Menden (Sauerland), Donnerstag, 22.09.2016, 14:39 (vor 3429 Tagen) @ Sascha

Würde man dabei gesamtschuldnerisch haften? Also wenn der Verband zum Beispiel wegen des Conny-Kramer-Songs eine Strafe von sagen wir mal 5.000 € verhängen würde, könnte diese Strafe an jeden, der nachweisbar mitgesungen hat, berechnet werden?

Wie beweist man eigentlich, dass ich nicht nur die Lippen bewegt habe?


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