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katastrophales Zeichen (Fußball allgemein)

MDomi, Freitag, 23.09.2016, 07:15 (vor 3089 Tagen) @ kallisti

Sehe ich ähnlich. Wenn ich eine Quietscheentchenliga aufmache, wo Zuschauer kommen und sich diese, geordnet in Quitscheentchenvereinen, beim Schwimmen ansehen und ein Zuschauer zündelt in seiner Euphorie, dann gebe ich dem Quietscheentchenverein, der Besitzer des Pools ist, eine Geldstrafe, die ich mir so mal aussuche. Und der Zuschauer muss das dann dem Verein zahlen! Krasse Sache, dieser BGH. Selbst mit dem aktuellen Urteil. Hänge ich also ein Schild hin: Benutzen von Pyro -> 150000 Euro, dann reicht das.

Dass Vereine höher sanktioniert werden, je öfter was passiert kriegt dann halt der Täter ab.

Ich würde das ja so sehen, dass der Verein bestraft gehört, der seinen Ordnungsdienst nicht im Griff hat - und das sind aktuell noch immer nicht am Ansatz Kontrollen die ok sind. Der Veranstalter hat die Pflicht die anderen Besucher zu schützen.

Um die Gefährder hat sich ein ordentliches Gericht zu kümmern. Gegebenfalls muss man solche Gefährdungen ins StGB aufnehmen, falls das aktuell nicht der Fall ist.

Ich finde das total blamabel.


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