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katastrophales Zeichen (Fußball allgemein)

tim86, Hamburg, Freitag, 23.09.2016, 09:55 (vor 3089 Tagen) @ MDomi

Es ist ja auch keine Strafe für die Zivilperson, sondern eine Vertragsstrafe an den Verein. Solche Vertragsstrafen sind in der Wirtschaft vollkommen üblich und müssen nach modifizierten Hamburger Modell auch nicht vorher in der Höhe festgelegt sein, können dann aber noch mal vor Gericht überprüft werden(ob die Höhe angemessen ist). Für eine Vertragsstrafe muss auch kein realer Schaden entstanden sein.

Und der Verein ist nun mal in der Lage die Vertragsstrafe an die Zivilperson weiter zu reichen, die durch ihr illegales Handeln diese erzeugt hat. Dort ist es aber dann keine Strafe mehr für die Zivilperson, sondern nur der Schadensersatz gegenüber den Verein(der den realen Schaden die Vertragsstrafe zahlen zu müssen erlitten hat).

Würdest ich besoffen auf einer Baustelle randalieren, würdest ich auch nicht nur den Schaden bezahlen müssen, der durch meine Randale entstanden ist, sondern auch die Vertragsstrafe die das Bauunternehmen ggf. für die zu späte Fertigstellung des Gebäudes zahlen muss, wenn es dadurch zu spät fertig gestellt wird.


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