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Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten (Fußball allgemein)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.09.2016, 15:33 (vor 3090 Tagen) @ Jurist81

Auch die Regeln des Verbandes dienten wie die Pflichten des Zuschauervertrags der Verhinderung von Spielstörungen.

Das Verbot von diffamierenden Äußerungen gehört aber ebenso zu den Regeln des Verbandes (und ist beides Teil des Konzepts zum sicheren Stadionerlebnis) und wenn hier eine Strafe seitens des DFB ausgesprochen würde mit der Begründung, dass man mit der Bekämpfung solcher Äußerungen Spielstörungen durch Ausschreitungen entgegenwirken möchte?


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