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Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte (Fußball allgemein)

DieRoteKarteZahlIch, UK, Freitag, 23.09.2016, 08:24 (vor 3089 Tagen) @ BVBMenden

Würde man dabei gesamtschuldnerisch haften? Also wenn der Verband zum Beispiel wegen des Conny-Kramer-Songs eine Strafe von sagen wir mal 5.000 € verhängen würde, könnte diese Strafe an jeden, der nachweisbar mitgesungen hat, berechnet werden?


Wie beweist man eigentlich, dass ich nicht nur die Lippen bewegt habe?

Die messen wie sich das Barthaar bewegt. Das Strafmass wird auch berücksichtigen, wie laut und deutlich man singt. Wer die Töne allerdings nur ungenau trifft, kann mit zusätzlicher Härte rechnen.


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