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Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten (Fußball allgemein)

AdamSmith, ..., Donnerstag, 22.09.2016, 14:57 (vor 3090 Tagen) @ Sascha

Was für eine beschissene Überschrift. Es geht hier nicht explizit um "Böllerwürfe", sondern um ein Grundsatzurteil, ob Verbandsstrafen wegen Fehlverhaltens von Fans in Zukunft an die Verursacher zumindest zum Teil weiterbelastet werden dürfen.

Da muss man wohl das schriftliche Urteil abwarten um daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Ich habe mir gerade mal das angegriffene Urteil des OLG Köln durchgelesen. Den Argumentationsstrang finde ich grundsätzlich richtig. Grundsätzlich würde ich erwarten, dass die Vereine ihre Stadionordnung und Vertragsbedingungen in jedem Fall anpassen müssen. Dann ist man wieder im Berich der AGB-Inhaltskontrolle. Da muss noch eine Menge Pyro abgebrannt werden - bis die Abwälzung von DFB-Strafen auf einzelne Fans abschließend geklärt ist.

Und dann geht es eben auch um "diffamierende" Inhalte bei Gesängen oder Transparenten. Letztendlich also eine potentiell mächtige Waffe, wenn man den Fußball familienfreundlich ohne "Am Tag als der FC Scheiss starb.."-Gesänge gestalten oder Kritik an Verbänden á la "Fußballmafia DFB" unterbinden will.

Hier geht es ja um Meinungsäußerungen im weiteren Sinne nicht um tatsächlich verbotene Handlungen, sowohl vertraglich als auch öffentlich-rechtlich. Daher würde ich da deutlich höhere Hürden setzen.
Zumindest nach den letzten Beckenbauer, Ceferin Veröffentlichungen müsste "Fussballmafia DFB" als erlaubte Tatsachen-Behauptung durchgehen. Immerhin werden FIFA-Größen in New York unter dem Mafia-Gesetz angeklagt und Geldwäsche ist auch ein normales Mafia-Delikt.


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