Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten (Fußball allgemein)
Hier mal die Pressemitteilung des BGHs:
Nr. 165/2016 vom 22.09.2016
Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines Zuschauers
gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im
Fußballstadion
Urteil vom 22. September 2016 - VII ZR 14/16
Der VII. Zivilsenat hat die Pflicht des Zuschauers eines
Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem
gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch
den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.
Sachverhalt:
Die Klägerin betreibt den Profifußballbereich des 1. FC Köln. Sie
verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen des Zündens eines
Knallkörpers bei einem Heimspiel im RheinEnergieStadion in der 2.
Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 am 9. Februar 2014.
Der Beklagte zündete in der zweiten Halbzeit einen Knallkörper,
der aufgrund seiner Sprengenergie dem Sprengstoffgesetz
unterfällt, und warf ihn vom Oberrang der Nordtribüne auf den
Unterrang, wo er detonierte und sieben Zuschauer verletzte.
Wegen dieses Vorfalls und vier weiterer vorangegangener Vorfälle
bei anderen Spielen der Lizenzspielermannschaft der Klägerin
verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes e.V.
(DFB) eine Verbandsstrafe gegen die Klägerin, u.a. bestehend aus
einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € sowie der
Bewährungsauflage, weitere 30.000 € für Projekte und Maßnahmen zu
verwenden, die der Gewaltprävention sowie der Ermittlung von
konkreten Tätern bei den Fußballspielen der Klägerin dienen.
Die Klägerin bezahlte die Geldstrafe. Sie verlangt vom Beklagten
Ersatz in Höhe von 30.000 €.
Prozessverlauf:
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des
Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Das
Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass der Beklagte zwar
durch das Zünden und den Wurf des Knallkörpers seine
Verhaltenspflichten aus dem Zuschauervertrag verletzt habe. Das
habe auch die Verhängung der Verbandsstrafe durch den DFB nach
sich gezogen. Es fehle jedoch an dem erforderlichen
Zurechnungszusammenhang. Denn die Verhängung der Verbandsstrafe
unterfalle nicht mehr dem Schutzzweck der vom Beklagten
verletzten Pflichten. Das Verbot des Zündens von Knallkörpern im
Stadion diene dem Schutz der menschlichen Gesundheit.
Hinsichtlich des hier geltend gemachten Schadens habe sich jedoch
das durch die Unterwerfung der Klägerin unter die Regeln des DFB
geschaffene Risiko, dass der Verein für sportliche Vergehen
seiner Anhänger die Verantwortung zu übernehmen habe und
dementsprechend im Rahmen des Verbandes mit Strafen belegt werden
könne, verwirklicht.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision der Klägerin
führte zur Aufhebung des Berufungsurteils.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden
Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des
Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das
Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus
folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gilt auch
für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des
DFB. Sie ist kein nur zufällig durch das Verhalten verursachter,
hiermit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang stehender
Schaden. Vielmehr wird sie gerade wegen der Störung durch den
Zuschauer verhängt. Auch die Regeln des Verbandes dienten wie die
Pflichten des Zuschauervertrags der Verhinderung von
Spielstörungen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit
dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs
prüft.
Vorinstanzen:
LG Köln - Urteil vom 8. April 2015 - 7 O 231/14
OLG Köln - Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 U 54/15
Karlsruhe, den 22. September 2016
Die relevante Passage habe ich mal hervorgehoben. Damit dürfte Saschas Angst, den Juliane Werding-Klassiker zu singen, obsolet sein. Denn das Spiel dürfte hierdurch kaum gestört werden. Gefährlicher könnte es da schon für die Pyrofreunde sein, wenn das Spiel unterbrochen wird, oder Becherwerfer, die niemanden treffen...
Antworten auf diesen Eintrag:
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Jurist81,
22.09.2016, 15:18
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
AdamSmith,
22.09.2016, 16:02
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Franke,
22.09.2016, 16:21
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Sascha,
22.09.2016, 16:22
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten - Westfalenstadio seit 1974, 22.09.2016, 21:15
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Sascha,
22.09.2016, 16:22
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Franke,
22.09.2016, 16:21
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Sascha,
22.09.2016, 15:33
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten - Weeman, 22.09.2016, 15:36
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten - Weeman, 22.09.2016, 15:21
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
AdamSmith,
22.09.2016, 16:02
gesamter Thread:
- Allgemeine Newsschlagzeilen vom 22.09.2016 -
Redaktion schwatzgelb.de,
22.09.2016, 06:00
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Ulrich,
22.09.2016, 14:14
- "Unsere Kurve" zum Thema -
Fussel,
22.09.2016, 20:52
- katastrophales Zeichen -
kallisti,
23.09.2016, 00:05
- katastrophales Zeichen - nein Mann - ooohflupptnicht, 23.09.2016, 14:58
- katastrophales Zeichen -
DieRoteKarteZahlIch,
23.09.2016, 07:59
- katastrophales Zeichen - kallisti, 23.09.2016, 13:14
- katastrophales Zeichen -
MDomi,
23.09.2016, 07:15
- katastrophales Zeichen -
Talentförderer,
23.09.2016, 07:17
- katastrophales Zeichen -
MDomi,
23.09.2016, 07:20
- katastrophales Zeichen -
tim86,
23.09.2016, 09:55
- katastrophales Zeichen - kallisti, 23.09.2016, 13:30
- katastrophales Zeichen -
tim86,
23.09.2016, 09:55
- katastrophales Zeichen -
MDomi,
23.09.2016, 07:20
- katastrophales Zeichen -
Talentförderer,
23.09.2016, 07:17
- +1 - AndyAC, 23.09.2016, 00:49
- katastrophales Zeichen -
kallisti,
23.09.2016, 00:05
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten - Weeman, 22.09.2016, 14:52
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Sascha,
22.09.2016, 14:27
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
AdamSmith,
22.09.2016, 14:57
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Jurist81,
22.09.2016, 15:18
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
AdamSmith,
22.09.2016, 16:02
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Franke,
22.09.2016, 16:21
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Sascha,
22.09.2016, 16:22
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten - Westfalenstadio seit 1974, 22.09.2016, 21:15
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Sascha,
22.09.2016, 16:22
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Franke,
22.09.2016, 16:21
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Sascha,
22.09.2016, 15:33
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten - Weeman, 22.09.2016, 15:36
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten - Weeman, 22.09.2016, 15:21
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
AdamSmith,
22.09.2016, 16:02
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Jurist81,
22.09.2016, 15:18
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte -
Sascha,
22.09.2016, 14:30
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte - Greensynapse, 22.09.2016, 22:54
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte -
Tigo,
22.09.2016, 15:53
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte - Elfmeter, 22.09.2016, 21:30
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte -
BVBMenden,
22.09.2016, 14:39
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte - DieRoteKarteZahlIch, 23.09.2016, 08:24
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte - Greensynapse, 22.09.2016, 22:57
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte - Tigo, 22.09.2016, 15:54
- Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte - Pommesmats, 22.09.2016, 14:47
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
AdamSmith,
22.09.2016, 14:57
- "Unsere Kurve" zum Thema -
Fussel,
22.09.2016, 20:52
- Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten -
Ulrich,
22.09.2016, 14:14