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AndyAC, Bonn, Freitag, 23.09.2016, 00:49 (vor 3089 Tagen) @ kallisti

Seh ich genauso.
Das ein Böllerwerfer zivilrechtlich und strafrechtlich belangt werden kann ist voll ok und richtig.
Bei seiner Strafe werden aber auch die Lebensumstände berücksichtigt.
Aber vom DFB?
Zumal die Höhe der Strafen jede normale Person privat ruiniert.


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