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Staatstrojaner (sz.de) (Sonstiges)

Pa1n, Donnerstag, 22.06.2017, 13:20 (vor 2472 Tagen) @ simie

Gerade bei Whatsapp und ähnlichen verschlüsselten Diensten hatten die Polizeibehörden eben bisher keinen Zugriff. Dies geht nur, wenn man das anzuhören de Handy mit Schadsoftware infiziert. Genau dies soll nun legal möglich werden.
Ich halte fiesen Schritt schob für bedenklich.

Ich finde auch die rechtliche Grundlage interessant. Bei einer Hausdurchsuchung ist man ja meistens zugegen und man bekommt den Beschluss welche Räumlichkeiten durchsucht werden und was man zu finden hofft - und man darf seinen Anwalt hinzu ziehen. Mit dem Trojaner geschieht all das ohne, dass man es merkt.


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