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Untauglich für Beweise (Sonstiges)

Nietzsche, Donnerstag, 22.06.2017, 19:56 (vor 2499 Tagen) @ Kulibi77

Was du sagst, stimmt schon. Ändert aber nichts.

Das Gesetz erlaubt es nicht Daten zu manipulieren. Es dürfen "nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind."

Wenn eine Behörde Schadsoftware auf mein System spielt, ist das System damit erwiesenermaßen offen. Die Behörde selbst hat den Beweis erbracht.
Ab da kann der Besitzer des Rechners alles was mit dem Rechner gemacht wird plausibel bestreiten.

Gespeicherte Daten dürfen nur genutzt werden wenn sie Teil eines Telekommunikationsvorgangs waren. Es handelt sich mitnichten um eine "Onlinehausdurchsuchung". Ein Word-Dokument mit einem von dir geschriebenen Geständnis der schlimmste Verbrecher aller Zeiten zu sein darf auch mit den neuem Gesetz nicht geöffnet oder kopiert werden.

Diese Unterscheidung ist gar nicht mehr von Bedeutung. Es ist bereits bewiesen, dass der Rechner von außen fernsteuerbar war. Es ist bewiesen, dass sich eine Software auf ihm befand, die das ermöglichte. Es ist bewiesen, dass diese Software benutzt wurde.
Ganz abgesehen davon: Du spähst nen Chat aus. Woher weißt Du, wer an der Tastatur sitzt?

Die Idee mit dem Trojaner ist auf jede erdenkliche Art falsch. Und sie verursacht riesigen Kollateralschaden.


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