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Untauglich für Beweise (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 23.06.2017, 20:16 (vor 2498 Tagen) @ Nietzsche

Du findest ja kein Koks. Haste ja selber geschrieben, dass das keine Durchsuchung ist.
Du hast Dateien von einem System, das offen für Manipulationen ist. Zum Beispiel eine Textdatei mit nem Chatprotokoll.
"Das haben sie getippt, hat der Trojaner uns zugeschickt!"
"Öhm, nö, hab ich nicht. Das kenne ich nicht. Weiß nicht, wie das auf meinen Rechner kommt, aber der war ja offen. Kann jeder da hingelegt haben."

Angeklagter: Das hat der Trojaner uns zugeschickt.
Richter: Sie bezichtigen also die Ermittlungsbeamten einer Straftat?
Angeklagter: Nein, nicht die Polizisten selbst, das war irgendwer anders.
Richter: Welche dritte Partei könnte denn von einer geheimen Überwachungsmaßnahme gewusst haben und gezielt diese Informationen manipuliert haben?
Angeklagter: Weiß ich nicht. Keine Ahnung. Aber ich hab das nicht geschrieben.
Richter: Der Vorwurf des Geheimnisverrats gegen einen unbekannten Polizisten steht im Raum?

usw. usf.

Dsa ist nicht mehr als ein großer Klassiker der Schutzbehauptung. Was denkst du wie oft pro Woche z.B. irgendwer der etwas illegales heruntergeladen hat, meistens im Zusammenhang mit illegaler Pornografie, behauptet diese Dateien nicht selber heruntergeladen zu haben. Und ja, sein Router ist ja von 1999, letzte Woche hatte er noch einen Virus und überhaupt von dem ganzen Technikkram versteht er nichts. Sein System ist also nachweisbar angreifbar. Ein Problem vor dem Richter täglich stehen in Deutschland. Die Bewertung und Einordnung dieses Sachverhalts im Rahmen der Beweiswürdigung ist täglich Brot. Mal abgesehen davon dass eine TKÜ nicht nur Beweis allein sein muss. Eine TKÜ kann z.B. dazu führen dass ein Verbrecher in flagranti erwischt werden kann. Dann kann das Chatprotokoll noch so angeblich gefälscht sein, das ist dann nicht mehr entscheidend vor Gericht. Die TKÜ selbst kann auch nur den Zweck haben zu anderen handfesten Beweisen zu führen.

Das meine ich nicht.
Stell Dir vor, Du würdest jetzt einen Trojaner in Auftrag geben. Mit allerbesten Absichten. Dann sagst Du der Entwicklerbude, sie sollen das Teil schreiben, aber so, dass es auf aktuellen Systemen nicht funktioniert?
Man würde natürlich alle Lücken nutzen, die man kriegen kann.

Ich verstehe nicht worauf du hinauswillst. Das ist nicht Stuxnet dass sich von selbst weiterverbreiten soll. Wie genau die Verbringung erfolgt muss individuell von Fall zu Fall entschieden werden. Der bekannte Bundestrojaner funktioniert z.B. nur auf Windows und kann nur Whatsapp oder Skype beobachten. Keine anderen Dienste.

Und die per Gesetz gerade für alle möglichen Straftaten angewendet werden soll. Entgegen der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts. Man wird sehen, ob das so durchgeht.

Das ist ja ein berechtigter Standpunkt, nur ändert es nichts am Problem. Du bist weder für Trojaner, noch für backdoors, also die Arme hoch und kapitulieren. Oder in deinen Worten: "Und ja, man muss darauf verzichten, verschlüsselte Kommunikation mithören zu können. Nennt sich Recht auf Privatsphräre."

Das Argument passt aber nicht, denn die Welt wäre ja heute schon so. Das wird ja behauptet, deshalb das neue Gesetz. Und wie Du selber sagst, ist das nicht so.

Wer sich Mühe gibt für den ist das auch heute schon so. Nur die Dummen werden erwischt. Aber umso mehr Verschlüsselungen Standard werden und je mehr Kommunikation sich in diese Dienste auslagert, desto größer wird das Problem. Und ja, das ist der aktuelle Trend. Auch Kriminelle nutzen Whatsapp, nicht weil sie so schlau sind und was verbergen wollen, sondern einfach weil es die halbe Welt benutzt.


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