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Untauglich für Beweise (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 22.06.2017, 20:12 (vor 2472 Tagen) @ Nietzsche

Wenn eine Behörde Schadsoftware auf mein System spielt, ist das System damit erwiesenermaßen offen. Die Behörde selbst hat den Beweis erbracht.
Ab da kann der Besitzer des Rechners alles was mit dem Rechner gemacht wird plausibel bestreiten.


Jede Telekommunikationsüberwachung erfordert ein Eindringen in das System der Telekommunikation. Ohne ist es nicht möglich. Und jedes System ist hackbar und überwachbar für Dritte. Selbst Tonbänder / Aufnahmen von Telefongesprächen sind nicht sicher vor Manipulation. Man kann ganze Telefongespräche mit aufgenommenen Stimmfragmenten erfinden und herstellen und zwar so dass dir jeder Gutachter die Echtheit der Aufnahme bestätigt. Das ist nunmal die Normalität im digitalen Jahrtausend. Deswegen kann man nicht einfach aufhören der Polizei Mittel zur Ermittlungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Ein Großteil der Kommunikation ist heute nunmal über Wege die nicht im klassischen Sinne ein Telefon, E-Mail, SMS oder Brief sind. Warum sollte diese Kommunikation vollkommen und total ausgeschlossen sein von einer richterlich angeordneten Überwachung? Warum darf man das Telefon überwachen? Reicht Briefüberwachung nicht aus?

Diese Unterscheidung ist gar nicht mehr von Bedeutung. Es ist bereits bewiesen, dass der Rechner von außen fernsteuerbar war. Es ist bewiesen, dass sich eine Software auf ihm befand, die das ermöglichte. Es ist bewiesen, dass diese Software benutzt wurde.

Mit dieser grundsätzlichen Argumentation kann man in Zukunft auch gleich auf eine Beweiserhebung verzichten. Selbst bei einem Computer der bei einer klassischen Hausdurchsuchung sichergestellt wurde. Wer sagt denn dass dieses Gerät nicht vorher durch Dritte manipuliert wurde? Wenn sich die Polizei bei Drittanbietern diese Tools kaufen kann, dann kann auch jeder andere Dritte mit dunklen Motiven an diese Tools kommen.

Ganz abgesehen davon: Du spähst nen Chat aus. Woher weißt Du, wer an der Tastatur sitzt?

Ein ganz normales Problem, was du auch bereits bei anderen Beweismitteln hast. Was ist mit nicht handschriftlichen Briefen? Wie ordnest du die zu? Diese Problematik allein ist doch kein Hindernis um überhaupt entsprechende (potentielle) Beweise zu erheben. Das ist doch keine Logik: Es könnte Probleme bei der Verwertbarkeit der Beweise geben, also verzichten wir von vorneherein auf die Erhebung.


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