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Untauglich für Beweise (Sonstiges)

Nietzsche, Freitag, 23.06.2017, 11:21 (vor 2492 Tagen) @ Kulibi77

Lass uns ruhig davon ausgehen, dass die Polizei mit aller gebotenen Sorgfalt und völlig korrekt vorgeht.
Der Beschuldigte kann trotzdem beweisen, dass sein System von jedem fähigen Hacker manipuliert werden konnte.


Das gilt wohl für 99,8% aller Konsumenten bzw. deren Geräte in diesem Land. Wenn es nur um die theoretische Möglichkeit der Manipulation geht, dann dürfte es kaum ein Verfahren mit einem Computer oder Smartphone prominent involviert bis zu einem Urteil schaffen.

Aber die Manipulation ist doch in dem Fall nicht theoretisch, sondern tatsächlich. Das ist ja der Punkt! Dass der Rechner von außen zugänglich war und manipuliert wurde, ist bewiesen!

Und warum kann das nicht im Prozess gewürdigt werden, wenn es tatsächliche und plausible Anhaltspunkte für eine irgendwie geartete Manipulation gibt? Ansonsten wirkt es eher wie eine Schutzbehauptung. Das Kilo Koks in meinem Koffer hat mir wer untergeschoben!!1

Du findest ja kein Koks. Haste ja selber geschrieben, dass das keine Durchsuchung ist.
Du hast Dateien von einem System, das offen für Manipulationen ist. Zum Beispiel eine Textdatei mit nem Chatprotokoll.
"Das haben sie getippt, hat der Trojaner uns zugeschickt!"
"Öhm, nö, hab ich nicht. Das kenne ich nicht. Weiß nicht, wie das auf meinen Rechner kommt, aber der war ja offen. Kann jeder da hingelegt haben."

Wie ist eigentlich der Übertragungsweg? Kann ich an einen Server was senden, dass es so aussieht, als käme das von Deinem Rechner?

Ernsthaft? Wer beurteilt denn, welche Lücke der Trojaner nuten darf? Und wenn der Beschuldigte seinen Rechner updatet, dann funzt der Trojaner halt nicht?


Ja, und wenn der Mafiosi die Wohnung nach Wanzen absucht, dann findet er vielleicht welche. Berufsrisiko.

Da Du kein Gegenargument hast, sind wir uns offenbar einig, dass dieser Punkt heikel ist. Das reicht eigentlich schon aus, um das Ding zu beerdigen.

Und wie kann man das wissen, wenn man einen Trojaner für viel Geld entwickeln lässt? Gleich bei der Entwicklung sagen, dass man bitte nur alte Lücken nutzen darf?


Natürlich kann man es auf bestimmte Verbringungsformen einschränken. In allen bekannten Fällen wurde der Trojaner physisch eingebracht, also ein Polizist hat sich Zugang zum Computer verschafft und es händisch installiert, oder per dem guten alten E-Mail-Anhang.

Das meine ich nicht.
Stell Dir vor, Du würdest jetzt einen Trojaner in Auftrag geben. Mit allerbesten Absichten. Dann sagst Du der Entwicklerbude, sie sollen das Teil schreiben, aber so, dass es auf aktuellen Systemen nicht funktioniert?
Man würde natürlich alle Lücken nutzen, die man kriegen kann.

Jo, da sind wir uns einig. Ich wollte auch nur sagen, dass es problematisch ist und es eine reale Chance gibt, dass der Kram nicht zuzuordnen ist. Erst recht nicht, wenn die Anklage zweifelsfrei beweist, dass das System kompromittiertbar und kompromittiert war.


Wenn die Anklage beweist dass es nur Spuren einer Kompromittierung durch ihre Software gibt, wo ist dann das Problem?

Das ist praktisch aber nicht zu beweisen. Fundamental nicht. Grundsätzlich nicht. Offen ist offen.

Außer du unterstellst die Polizisten hätten ihre Kompetenzen überschritten. Ansonsten ist das nicht mehr als eine bloße Schutzbehauptung die so banal wie unbeweisbar ist.

Wie gesagt, ich will den Ermittlern nichts unterstellen. Gerade weil es auch bei besten Absichten problematisch ist, bin ich dagegen.

Backdoors sind dasselbe in Grün. Wenn alle Welt weiß, dass Backdoors existieren, werden die auch gefunden und ausgenutzt. Damit ist das dann auch durch. Ist ja dieselbe Situation.

Und ja, man muss darauf verzichten, verschlüsselte Kommunikation mithören zu können. Nennt sich Recht auf Privatsphräre.
Nur weil Rechte missbraucht werden können, gehören sie nicht abgeschafft. Das ist in einem Rechtsstaat so.


Und weil es Haftstrafen gibt ist das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung abgeschafft? Das ist doch nur Polemik.

Nein, ich war nicht polemisch. Und Du legst mir Sachen in den Mund, die ich nicht gesagt habe.

Wir reden hier über eine Ermittlungsmaßnahme die einen Tatverdacht voraussetzt und unter Richtervorbehalt steht.

Und die per Gesetz gerade für alle möglichen Straftaten angewendet werden soll. Entgegen der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts. Man wird sehen, ob das so durchgeht.

Jetzt könnte man berechtigermaßen über die Ansetzung der Hürde diskutieren oder wie leichtfertig manche Richter manche Anträge durchwinken...

Das ist natürlich auch ein Problem, aber ich finde auch, dass wir das lassen sollten. ;-)

Aber das ist doch keine prinzipielle Frage. Das Szenario was du zeichnest ist eine Welt in der es in 10-20 Jahren wahrscheinlich unmöglich sein wird irgendwelchen Datenverkehr abzuhören. Ein Paradies für jedes Verbrechen.

Das Argument passt aber nicht, denn die Welt wäre ja heute schon so. Das wird ja behauptet, deshalb das neue Gesetz. Und wie Du selber sagst, ist das nicht so.
Und mal ehrlich: Persönliche Gespräche sind immer noch möglich. Und wer wirklich was Dickes plant und nicht doof ist, der kriegt sein Zeug auch ordentlich verschlüsselt. Das lässt sich prinzipiell nicht verhindern.

Mir geht es, wie ich ja auch schon schrieb, um die Abwägung. Was dürfen Ermittlungsbehörden, was nicht. Und großflächig Trojaner für alles mögliche benutzen zu dürfen, geht einfach zu weit. Man gewinnt fast nix und kriegt sehr viele Nachteile.


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