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Untauglich für Beweise (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 22.06.2017, 22:57 (vor 2471 Tagen) @ Nietzsche

Es geht um den konkreten Rechner. Dieser Rechner ist erwiesenermaßen gehackt. Es ist erwiesenermaßen offen für Angriffe.
Außerdem läuft eine Malware drauf. Von fremden aufgespielt. Ohne dass der Benutzer es merkt. Erwiesenermaßen!
Und natürlich wird ein Rechner durch Malware unsicherer.

Ist das nicht der Sinn und Zweck jeder TKÜ? Eindringen in eine telekommunikativen System (oder Lebensbereich) zwecks der unentdeckten Überwachung einer Zielperson? Wenn in deiner Wohnung eine Wanze in der Deckenlampe versteckt wird, dann ist nicht die Deckenlampe und deren Manipulation das entscheidende, sondern die aufgenommene Kommunikation. Die auch weiterhin manipuliert werden kann.

Lass uns ruhig davon ausgehen, dass die Polizei mit aller gebotenen Sorgfalt und völlig korrekt vorgeht.
Der Beschuldigte kann trotzdem beweisen, dass sein System von jedem fähigen Hacker manipuliert werden konnte.

Das gilt wohl für 99,8% aller Konsumenten bzw. deren Geräte in diesem Land. Wenn es nur um die theoretische Möglichkeit der Manipulation geht, dann dürfte es kaum ein Verfahren mit einem Computer oder Smartphone prominent involviert bis zu einem Urteil schaffen. Außerdem sind solche Beweise meistens nur Teil einer Kette.

Und warum kann das nicht im Prozess gewürdigt werden, wenn es tatsächliche und plausible Anhaltspunkte für eine irgendwie geartete Manipulation gibt? Ansonsten wirkt es eher wie eine Schutzbehauptung. Das Kilo Koks in meinem Koffer hat mir wer untergeschoben!!1

Ernsthaft? Wer beurteilt denn, welche Lücke der Trojaner nuten darf? Und wenn der Beschuldigte seinen Rechner updatet, dann funzt der Trojaner halt nicht?

Ja, und wenn der Mafiosi die Wohnung nach Wanzen absucht, dann findet er vielleicht welche. Berufsrisiko.

Und wie kann man das wissen, wenn man einen Trojaner für viel Geld entwickeln lässt? Gleich bei der Entwicklung sagen, dass man bitte nur alte Lücken nutzen darf?

Natürlich kann man es auf bestimmte Verbringungsformen einschränken. In allen bekannten Fällen wurde der Trojaner physisch eingebracht, also ein Polizist hat sich Zugang zum Computer verschafft und es händisch installiert, oder per dem guten alten E-Mail-Anhang.

Jo, da sind wir uns einig. Ich wollte auch nur sagen, dass es problematisch ist und es eine reale Chance gibt, dass der Kram nicht zuzuordnen ist. Erst recht nicht, wenn die Anklage zweifelsfrei beweist, dass das System kompromittiertbar und kompromittiert war.

Wenn die Anklage beweist dass es nur Spuren einer Kompromittierung durch ihre Software gibt, wo ist dann das Problem? Außer du unterstellst die Polizisten hätten ihre Kompetenzen überschritten. Ansonsten ist das nicht mehr als eine bloße Schutzbehauptung die so banal wie unbeweisbar ist.

Backdoors sind dasselbe in Grün. Wenn alle Welt weiß, dass Backdoors existieren, werden die auch gefunden und ausgenutzt. Damit ist das dann auch durch. Ist ja dieselbe Situation.

Und ja, man muss darauf verzichten, verschlüsselte Kommunikation mithören zu können. Nennt sich Recht auf Privatsphräre.
Nur weil Rechte missbraucht werden können, gehören sie nicht abgeschafft. Das ist in einem Rechtsstaat so.

Und weil es Haftstrafen gibt ist das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung abgeschafft? Das ist doch nur Polemik. Wir reden hier über eine Ermittlungsmaßnahme die einen Tatverdacht voraussetzt und unter Richtervorbehalt steht. Jetzt könnte man berechtigermaßen über die Ansetzung der Hürde diskutieren oder wie leichtfertig manche Richter manche Anträge durchwinken... Aber das ist doch keine prinzipielle Frage. Das Szenario was du zeichnest ist eine Welt in der es in 10-20 Jahren wahrscheinlich unmöglich sein wird irgendwelchen Datenverkehr abzuhören. Ein Paradies für jedes Verbrechen.


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