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Sternsinger (BVB)

Spätberufen, Düsseldorf, Donnerstag, 11.01.2018, 15:49 (vor 2291 Tagen) @ WBSTRR

Das Problem mit wahrgenommener Diskreminierung besteht aber darin, dass damit willkürlich Tatbestände geformt werden.
Wenn ich das Recht habe zu sagen, ich fühlte mich diskreminiert, ergo ist es Diskreminierung, ist das nichts anderes als Willkür. Immerhin kann Diskreminierung juristisch behandelt werden. Da kann es nicht sein das die Anklage zugleich bereits Schuldspruch ist. Ich zumindest habe keine Lust das jedwede Handlung oder Nichthandlung meinerseits lediglich durch die Wahrnehmung oder Gefühlslage meines Gegenübers als verwerflich oder sogar strafbar eingestuft wird.

Darüber hinaus wird mit diesem Konzept auch einiges an Schindluder getrieben, wie sich aus den Worten des von dir zitierten Posters bereits herauslesen ließ. Mitunter wird es nämlich dazu genutzt mit einem verbalen Handstreich denjenigen mundtot zu machen, der nicht zustimmt.


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