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Warum in die Ferne schweifen? (Sonstiges)

Ulrich, Mittwoch, 22.08.2018, 23:50 (vor 2683 Tagen) @ Chill-Instructor

twitter. com/SMIsachsen/status/1032325283033100288?s=19

Der sympathischen Herr mit Fischerhut in schwarz-rot-gold ist angestellt beim *Trommelwirbel* sächsischen LKA.

Wenn es nicht so Scheiße wäre, dann könnte man sich totlachen.


Tarifbeschäftig bedeutet, kein Beamter?


Richtig.
Andere Frage: Hätte er als Beamter nicht demonstrieren dürfen?
Mir war bislang nur bekannt, dass Beamte nicht streiken dürfen. Oder gilt dies auch für andere Demonstrationen?

Egal ob Angestellter oder Beamter, demonstrieren darf er grundsätzlich.

Ob das auch für Auftritte der rechtspopulistischen wie rechtsradikalen Pegida gilt ist eine andere Frage die ich nicht beantworten kann.

Völlig aus der Spur war aber der Auftritt den er dort hingelegt hat. Seine Rechts(außen)auffassung war vollkommen abwegig. Zunächst einmal darf man Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum (fast) überall machen. § 201a StGB ist hier mit Sicherheit nicht einschlägig. Das Kunsturheberrecht reglementiert lediglich die Veröffentlichung von Aufnahmen. Und es erlaubt in § 23 KUG ausdrücklich die Veröffentlichung von bei Demonstrationen gemachten Bildern. Wenn eine beim LKA beschäftigte Intelligenzbestie aus dem Demonstrationszug ausschert und seine Nase in das Objektiv des Kameramanns steckt, dann ist dies zunächst einmal nicht das Problem dieses Kameramanns sondern des Demonstranten. Und eine Straftat begeht der Kameramann schon gar nicht.


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