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Warum in die Ferne schweifen? (Sonstiges)

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 23.08.2018, 16:11 (vor 2684 Tagen) @ Ulrich

Gab eine Entscheidung im Rahmen von Dügida, da hatte der OBM zu Gegenprotesten aufgerufen und wollte entlang der Demo-Route die Lichter ausschalten lassen von den Gebäude. Das ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig. Er dürfe sich zwar eine Meinung bilden, aber er darf nicht den Meinungsbildungsprozess lenken oder steuern bzw. die Ebene des rationalen Diskurses verlassen und ausgrenzen. Mit der "Licht-aus"-Aktion ist er auf diesen Spuren gewandert. Auch andere Politiker haben sich für Pegida-Gegenproteste stark gemacht, weshalb deren Immunität aufgehoben wurde. Jetzt kann man sich vorstellen wie weit das Demonstrationsrecht für die Gida-Bewegungen reicht. Da darf ein Polizist dran teilnehmen, wohl aber hat das auch wesentliche Grenzen

Das mit der Immunität bezog sich auf Lazar (Grüne) und Nagel (Linke) in Leipzig, deren Immunität wurde vom Landtag aufgehoben, blieb aber ohne weitere Folgen.

Das Beispiel mit dem OB passt nicht weil es hier um die Frage ging was diese Person in ihrer offiziellen Funktion machen darf und was nicht. Hätte er privat dazu aufgefordert dass z.B. in Wohnungen oder Büros die an der Strecke liegen das Licht zu löschen wäre dies wohl in Ordnung gewesen.

Nicht 1:1, aber es sollte mehr zeigen wie es um die Demonstrationsfreiheit bestellt ist.

Dass aber deswegen irgend eine Immunität aufgehoben worden wäre stimmt nicht. Bürgermeister haben keine Immunität, die besitzen nur Abgeordnete. Abgeordnete dürfen demonstrieren, sie dürfen auch zu Demonstrationen aufrufen, alles kein Problem. Und wenn ein Bürgermeister oder z.B. einige Ebenen höher ein Minister oder ein Ministerpräsident in seiner offiziellen Funktion zu einer Demonstration gegen eine der "Gidas" aufruft dann ist das keinesfalls eine Straftat sondern ggf. schlicht nicht zulässig, eine Frage die von der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklärt wird.

Von Straftat habe ich nichts geschrieben, sondern den Begriff rechtswidrig habe ich verwendet. Hier aus der


Pressemitteilung
Nr. 59/2017 vom 13.09.2017
Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell war rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht

Ich habe mir mittlerweile unter zdf.de/politik/frontal-21/pressefreiheit-in-sachsen-100.html den Bericht von Frontal 21 angesehen. Grundsätzlich ist das Demonstrationsrecht ein hohes Gut, für die Teilnahme an dem Umzug dürfte der Mann wohl keine Probleme bekommen. Für sein konkretes Auftreten gegenüber dem Kamerateam schon.

Vielleicht eine Geldstrafe oder Abmahnung, dass wird's dann auch sein. Polizeigewalt ist ja bei Demo's auch immer wieder ein Thema, wer da ein wenig recherchiert da wird vieles fallen gelassen. Klar die Situationen sind z.T. sehr unübersichtlich und schwierig für nicht ortskundige Einsatzkräfte, dennoch sind die Vorfälle manchmal auch sehr eindeutig und klar wer die Gegendemonstranten sind/ waren.


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