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Warum in die Ferne schweifen? (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 23.08.2018, 12:12 (vor 2683 Tagen) @ Ulrich

Hier geht es um eine Abwägung zwischen dem im Grundgesetz garantierten Demonstrationsrecht auf der einen Seite und den besonderen Verpflichtungen die eine Person die im Staatsdienst steht gegenüber diesem Staat hat. Da kann es durchaus problematisch sein wenn jemand an einer Demonstration teilnimmt aus deren Mitte heraus regelmäßig Straftaten wie Volksverhetzung begangen werden, insbesondere dann wenn er nicht nur einfacher Demonstrationsteilnehmer sondern z.B. Redner, etc. ist.

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Da spricht der Herr über seine Freunde von der "Terrorgruppe Freital". Der Mann ist seit Jahren politisch aktiv auf kommunaler Ebene, auch schon vor der Flüchtlingskrise. Wenn es der sächsischen Regierung erst jetzt auffällt, dann wäre das auch seltsam.


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