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Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 09:37 (vor 639 Tagen) @ Basti Van Basten

So sollte es sein. Du musst halt schauen, dass du von den nächsten zwei Mieten einen kleinen Betrag bezahlst (z.B. 10 Euro), da fristlose Kündigungen erst ab 2 komplett ausstehenden Monatsmieten möglich sind.

Jein. Nach den Texten die ich gelesen habe, ist eine fristlose Kündigung auch möglich, wenn kurzfristig mehr als eine Monatsmiete rückständig ist. Addieren sich Rückstände über einen längeren Zeitraum, dann sind es zwei Monatsmieten.

Gibt es überhaupt Gründe eine ganze Miete einzubehalten? Die Wohnung existiert doch weiterhin.


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