Willkommen im BVB-Forum

Neue Entwicklung beim Vermieter (Sonstiges)

simie, Eine Insel, Donnerstag, 30.06.2022, 16:56 (vor 1562 Tagen) @ micha87

Wenn das Grundbuchamt ordnungsgemäß arbeitet wird es darüber keine Auskunft geben ohne Vollmacht vom Eigentümer und das ist auch richtig so.


Ist halt nur falsch. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, darf und wird natürlich Einsicht erhalten. Und beim vorliegenden Fall deutet doch einiges darauf hin, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ob diese Einsicht jetzt weiterhilft ist dann natürlich ein anderes Thema.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: