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Neue Entwicklung beim Vermieter (Sonstiges)

simie, Krefeld, Donnerstag, 30.06.2022, 16:56 (vor 667 Tagen) @ micha87

Wenn das Grundbuchamt ordnungsgemäß arbeitet wird es darüber keine Auskunft geben ohne Vollmacht vom Eigentümer und das ist auch richtig so.


Ist halt nur falsch. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, darf und wird natürlich Einsicht erhalten. Und beim vorliegenden Fall deutet doch einiges darauf hin, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ob diese Einsicht jetzt weiterhilft ist dann natürlich ein anderes Thema.


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