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MarcBVB - jetzt auf Wish (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:11 (vor 1564 Tagen) @ Basti Van Basten
bearbeitet von MarcBVB, Dienstag, 28.06.2022, 10:22

Rechtsberatung von Wish halt ;-)


So sieht's aus.

Wenn Du spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Deine Schulden bezahlst, musst Du nicht ausziehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Denn die fristlose Kündigung wird durch die Zahlung innerhalb dieser Schonfrist unwirksam.

Bist du ein jämmerlicher Wald- und Wiesenanwalt.

Du fängst dir halt nur die Verfahrenskosten und eventuell die ordentliche Kündigung. Es wird also nicht besser, Hasennase


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