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Wer kennt sich aus ? (Sonstiges)

Thomas, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 10:07 (vor 667 Tagen) @ MarcBVB

Grundsätzlich hast du ja einen Mietvertrag mit dem alten Eigentümer. Den würde ich dann auch schon weiter bedienen.

Das ist einfach die Quintessenz des Ganzen. Selbst wenn ein neuer Eigentümer einen Vertrag unterschrieben hat, heißt das gar nix. Wir haben hier aktuell den Fall, dass nach langem hin und her der beauftragte Immobilienmakler eine Immobilie von einer Erbengemeinschaft selbst übernommen hat. Hat dann auch schon investiert und neue Verträge mit den Mietern abgeschlossen.
Dann hat das Grundbuchamt die Änderung abgelehnt, weil einer der Erben eine Unterschrift gefälscht hat. Jetzt hängt das Ding erstmal in der Schwebe, u.a. mit einem teil-entkernten Treppenhaus.


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