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Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 09:41 (vor 668 Tagen) @ Taifun

So sollte es sein. Du musst halt schauen, dass du von den nächsten zwei Mieten einen kleinen Betrag bezahlst (z.B. 10 Euro), da fristlose Kündigungen erst ab 2 komplett ausstehenden Monatsmieten möglich sind.


Jein. Nach den Texten die ich gelesen habe, ist eine fristlose Kündigung auch möglich, wenn kurzfristig mehr als eine Monatsmiete rückständig ist. Addieren sich Rückstände über einen längeren Zeitraum, dann sind es zwei Monatsmieten.

Gibt es überhaupt Gründe eine ganze Miete einzubehalten? Die Wohnung existiert doch weiterhin.

Wenn man jeden Monat 10 Euro bezahlt fehlen keine zwei Monatsmieten. Erst ab Monat 3 muss man die Miete wieder komplett zahlen. Wie ich schrieb, würde ich zum Anwalt gehen, mit dem das absprechen und vielleicht die Monatsmieten auf ein Sonderkonto o.ä. einzahlen, damit man erstens zeigen kann, dass das Geld vorhanden ist und zweitens damit man nicht in Versuchung kommt, es selbst auszugeben.


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