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MarcBVB - jetzt auf Wish (Sonstiges)

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 10:07 (vor 1564 Tagen) @ MarcBVB

Rechtsberatung von Wish halt ;-)

So sieht's aus.

Wenn Du spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Deine Schulden bezahlst, musst Du nicht ausziehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Denn die fristlose Kündigung wird durch die Zahlung innerhalb dieser Schonfrist unwirksam.

Bist du ein jämmerlicher Wald- und Wiesenanwalt.


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