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Rechtsberatung bei Wish bestellt? (Sonstiges)

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 09:53 (vor 668 Tagen) @ MarcBVB

Herrjemine, das ist einfach falsch und auch einfach gefährlich. Du hast wahrscheinlich auch die Berechtigung, Rechtsberatung nach dem RDG zu erteilen, lieber Basti, nicht wahr?

Ja. Genau so habe ich das geschrieben und deshalb auch darauf hingewiesen, dass ich im 6-Minuten-Takt abrechne.

Um es abzukürzen:

Der hier genannten "Tipp" ist gefährlich und birgt das Risiko der fristlosen Kündigung. Die lediglich unverbindliche Kenntnis eines Eigentümerwechsels bedeutet nämlich nicht, dass du einfach an den "Neuen" zahlen musst, insbesondere, weil das normalerweise erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem dieser tatsächlich Eigentümer ist, d.h. nach Eintragung ins Grundbuch.

Ich hoffe, dass wenn ich mal einen Anwalt brauche, ich nicht an dich gerate. Dein Textverständnis ist ja absolut unterste Kanone. Denn dass die Miete an den neuen Vermieter gezahlt werden soll, habe ich im obigen Beitrag nicht geschrieben. Vielmehr würde ich mit der ersten nicht vollständig gezahlten Miete eine Reaktion des aktuellen Vermieters (also der alte oder neue) provozieren wollen, denn auf andere Weise scheint ja keine Kontaktaufnahme möglich.

Meine Tipps sind übrigens praxiserprobt. Ich selbst und auch Bekannte waren schon mal in ähnlichen Situationen und sind auf diese Weise gut gefahren. Anwälte, das verstehe ich, betrachten immer nur die juristische Seite, und dürfen wahrscheinlich auch gar nicht darauf verweisen, dass man mal zum Test eine Miete nicht zahlen oder verzögern sollte. Die Realität lässt gibt aber immer wieder etwas mehr Spielraum her als das Gesetz.


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