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Neue Entwicklung beim Vermieter (Sonstiges)

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 12:35 (vor 1297 Tagen) @ guy_incognito

Wenn das Grundbuchamt ordnungsgemäß arbeitet wird es darüber keine Auskunft geben ohne Vollmacht vom Eigentümer und das ist auch richtig so.

Die Kommunen/insbesondere Bürgermeister/Wirtschaftsförderungen usw. haben da schon eher einen Zugriff drauf, ob das aber alles immer so 100%ig "legal" ist weiß ich auch nicht.


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