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Das neue Infektionsschutzgesetz (Corona)

Litze, Mittwoch, 03.08.2022, 19:36 (vor 625 Tagen) @ simie
bearbeitet von Litze, Mittwoch, 03.08.2022, 19:42


Ja. Auch das impliziert die Regel. Daran siehst du, wie bescheuert diese ist. Es dürfte als mehrfach Geimpfter und durch die Omikronverbreitung mit hoher Wahrscheinlichkeit auch schon Genesener jedoch gar nicht so einfach sein, sich erneut zu infizieren...
Aber warten wir mal ab, ob diese Regelung den Bundestag überlebt.
Zudem stellt sich bei der Vorgabe tatsächlich die Frage, wie man diese kontrollieren will.
Egal wie man zu den übrigen Regelungen steht: Diese Regel gehört einfach gestrichen.

Die Regelung soll dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Wenn der Staat Menschen zwingt, eine Maske zu tragen, dann muss das entsprechende Gesetz verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.

Kommt man nun zu der Einschätzung, dass nach einer Infektion oder nach einer Impfung kein oder nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko von der Person ausgeht, dann muss diese Person aufgrund unserer Verfassung von der Pflicht zum Maske tragen ausgenommen werden.

Andernfalls wäre das Gesetz verfassungswidrig. Somit gehört die Regel nicht gestrichen (unterstellt die Annahme, dass das Ansteckungsrisiko in den ersten drei Monaten gegen null geht, ist zutreffend).


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